14.Nov.2024 – Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) regelt wie Promovierende, Post-Docs und andere wissenschaftliche Mitarbeitende angestellt werden dürfen. Seit 2 Jahren wird an einer Novellierung des Gesetzes gearbeitet. Wir als Bundesverband der Promovierenden haben schon mehrfach unsere Kritik am problematischen WissZeitVG geäußert und versuchen seit Beginn der Novellierung die Position von Promovierenden stärker in den Fokus zu bringen. Nun hat am Mittwoch, 13.11., ein Expertenrat zum Gesetzesentwurf getagt. Leider war erneut keine direkte Vertretung von Promovierenden oder Post-Docs eingebunden. Wir haben euch im Folgenden die Äußerungen der Expert*innen zusammengefasst.
Ausschussvorsitzender Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen)
Er betont die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen für ein innovatives Wissenschaftssystem. Für attraktives Wissenschaftssystem braucht es Arbeitsbedingungen, die kluge Köpfe und Talente anziehen.
Sonja Bolenius (DGB, auf Vorschlag der SPD)
Im europäischen und im deutschen Arbeitsrecht ist die unbefristete Beschäftigung der Regelfall. Innovationen nur mit einer stabilen Arbeitskultur möglich, nicht aber mit befristeten Verträgen. Es braucht Dauerstellen für Daueraufgaben. Tariföffnung schafft nur zusätzliche Rechtsunsicherheiten.
Patrick Cramer (MPG, auf Vorschlag der FDP)
Mindestvertragslaufzeiten erhöhen Planungssicherheit. Der Missbrauch durch Kettenverträge oder die Drittmittelfinanzierung wird jedoch weiterhin nicht adressiert. Es braucht weniger Bürokratie und eine bessere Durchlässigkeit der Systeme, um Wissenschaftler auch internationale Karrieren zu ermöglichen.
Walter Rosenthal (HRK, auf Vorschlag der Grünen)
Spätestens nach der Qualifizierungszeit klare Karrierewege geschaffen werden müssten: Juniorprofessuren, unbefristete Stellen neben der Professur oder außerhalb der Wissenschaft. Es braucht angemessene Vertragslaufzeiten. Ein Tariföffnung birgt Gefahren.
Wolfgang Wick (Wissenschaftsrat, überfraktionell eingeladen)
Höchstbefristungsgrenzen erhöhen Leistungsdruck auf Post-Docs. Mehr unbefristeter Stellen für für Personal, das Daueraufgaben in der Forschung und Lehre übernimmt. Es braucht mehr Karriereziele für Promovierte. Vielfalt der Karrierewege in der Wissenschaft muss berücksichtig werden.
Jan Wöpking (German U15 e.V., auf Vorschlag der CDU/CSU)
Die Einführung einer Erstmindestvertragslaufzeit von drei Jahren in der Promotionsphase sei ein Schritt in die richtige Richtung. Auch die geplante Integration einer pflegepolitischen Komponente sei eine wertvolle Ergänzung. Tariföffnung und die Höchstbefristungsdauer in der Post-Doc-Phase sind zu kritisieren. Deutschland sollte als zweitattraktivste Gastland weltweit für Forschende das Potential nutzen Fachkräften zu gewinnen.
Wir sind der Meinung, dass die Kritik der Experten sehr zutreffend sind und dringend betrachtet werden sollte. Der aktuelle Entwurf ist ein mangelhafter Kompromiss der nur kleine Schritte in die richtige Richtung vornimmt. Es bedarf unserer Meinung als Interessenvertretung der Promovierenden in Deutschland wirkliche Verbesserungen in den wissenschaftlichen Arbeitsverhältnissen:
- 6 Jahre Standardlänge für Arbeitsverträge, anstelle von Kettenverträgen
- Die Regeln müssen als bindende Regeln und nicht als „Soll“-Richtlinien formuliert werden
- Ausnahmen der Regeln sollten nur in Absprache mit Promovierendenvertretungen möglich sein
- Die Vertragslaufzeit sollte für Teilzeitverträge verhältnismäßig angepasst werden
- Der Begriff Qualifikation muss in WissZeitVG klar definiert werden
Wir haben auf unserer Website auch unserer ausführlichen Standpunkte zum Befristungsrecht in der Wissenschaftslandschaft aufgeführt.