Am 28. Juni 2023 hat das deutsche Promovierendennetzwerk als Zusammenschluss aus 31 Promovierendenvertretungen gegenüber den vom BMBF geplanten Änderungen zum WissZeitVG Stellung bezogen. Dabei sind die zentralen Forderungen bezüglich der Novelle eine Mindestanstellung von sechs Jahren, Muss-Regelungen im Gesetzestext, prozentualer Ausgleich der Befristungsdauer entsprechend der Teilzeitanstellung, und eine klarere Definition des Qualifikationsbegriffes.
Das Promovierendennetzwerk spricht für etwa 86.000 Promovierende in Deutschland. Die klare Forderung nach sechs Jahren Anstellungsdauer wird als Kontravorschlag zum jetzigen System der Kettenverträge gesehen und bezieht sich auf die durchschnittliche Promotionsdauer von 5,7 Jahren (ausgenommen Humanmedizin). Die im Referentenentwurf des BMBF beschriebenen Soll-Regelungen würden zu keiner Veränderung führen. Daher bedarf es klarer Muss-Formulierungen, deren Ausnahmen nur in Absprache mit oder Anwesenheit von Promovierendenvertretungen geregelt werden sollten. Außerdem sind die meisten Promotionsstellen heute keine Vollzeitstellen. Die prozentuale Anrechnung der Teilzeit auf die maximale Befristungsdauer würde für viele Promovierende weniger Stress bedeuten. Diese Teilzeitanstellung werden jedoch meist mit dem Vorhandensein von Qualifizierungszeit begründet. Doch ist bis heute dieser Begriff nicht ausreichend geklärt und bedarf einer Überarbeitung durch das BMBF.